Allgemeine Geschäftsbedingungen der XBody Training Germany GmbH
für alle Bestellungen aus dem Produktangebot der XBody Training Germany GmbH (nachfolgend: XBODY TRAINING) gelten nachfolgende Bedingungen:

1. Allgemeine Regelungen
1.1. Verkäufer ist XBODY TRAINING:
Firma: XBody Training Germany GmbH
Geschäftsführer: Csaba Nyers und Balázs Füzessy
Sitz und Kontaktadresse: Kirchhellener Allee 102, 42682 Dorsten
Registergericht: Amtsgericht Gelsenkirchen
Registernummer: HRB 13515t
Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27a UStG DE 815 572 000
Email: ed.dl1714158355rowyd1714158355obx@o1714158355fni1714158355

1.2. Kunde
XBODY TRAINING liefert Bestellungen ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an gewerbliche, behördliche oder selbstständige Endabnehmer wie Fitnessstudios, Personal Trainer, Physiotherapeuten, etc. (nachfolgend: Kunden) für deren gewerbliche Tätigkeit. Diesbezüglich findet vor Vertragsschluss ein Zulassungsverfahren statt, welches bei erfolgreicher Durchlau-fung in eine Bestellberechtigung des Kunden führt. Der Kunde ist verpflichtet, seine gewerbliche Tätigkeit durch entsprechende aktuelle Nachweise zu belegen.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird festgestellt, ob eine Belieferung des Kunden dem Grunde nach möglich ist. Dies ist nur der Fall, sofern XBODY TRAINING GmbH im Vertragsgebiet nicht durch exklusive Vertriebspartner gebunden ist. In diesem Fall wird die Anfrage des Kunden an den jeweiligen Vertriebspartner weitergeleitet. Die aktuelle Liste der Vertriebspartner befindet sich unter http://www.xbodyworld.com/hun/distributors/.

1.3. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von XBODY TRAINING nicht anerkannt, es sei denn XBODY TRAINING hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Bestellungen
Der Kunde, der an einem möglichen Erwerb der Produkte von XBODY TRAINING interessiert ist, wird sich bei XBODY TRAINING schriftlich, per Email oder über das Kontaktformular unter http://www.xbodyworld.de/kontakt/ unter Angabe der vollständigen Firmendaten und Hinweis auf interessierende Produkte, Stückzahl und Lieferort melden.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Kommunikation per Email für eine erforderliche Schriftlichkeit ausreicht.
Die Bewerbung als Kunde mit Angabe der Bestellabsichten stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
XBODY TRAINING wird innerhalb von 48 Arbeitsstunden ein Angebot an die vom Kunden angegebene Emailadresse übermitteln. Das Angebot beinhaltet eine Beschreibung sowie die angegebene Anzahl an Produkten, den Verkaufspreis und die Zahlungsbedingungen. Sofern der Kunde nunmehr innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt des Angebotes und dessen Überprüfung per Email diesen bestätigt, so gilt das Angebot als angenommen und der Kunde bestätigt, dass er diese Produkte entsprechend dieser all-gemeinen Geschäftsbedingungen erwerben möchte.
Nachdem der Kunde das Angebot bestätigt hat, übersendet XBODY TRAINING basierend auf dem akzeptierten Angebot eine Auftragsbestätigung an den Kunden. Wenn gegen die Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 2 Werktagen widersprochen wird gilt der Auftrag als angenommen. Damit gilt der Kaufvertrag als geschlossen und kann nicht mehr einseitig abgeändert werden. Innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der verbindlichen Auftragsbestätigung wird XBODY TRAINING eine elektronische Rechnung an den Kunden übermitteln und der Kunde wird hierauf entsprechende Vorkasse innerhalb von fünf Tagen leisten.

3. Lieferungen
Nach vollständiger Bezahlung wird XBODY TRAINING so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von 14 Tagen die Versendung der Bestellung veranlassen.
XBODY TRAINING wird die Bestellung des Kunden durch Übergabe an ein Transportunternehmen veranlassen. Der Kunde akzeptiert, dass die Dauer der Belieferung vom Lieferort des Kunden abhängt. XBODY TRAINING wird den Kunden vorab über den voraussichtlichen Liefertermin informieren.
Die Transportkosten werden direkt vom Kunden getragen. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, wird XBODY TRAINING die für den Lieferort üblichen Transportbedingungen anwenden. Andere Anforderungen des Kunden sind in der ersten An-frage für den Kostenvoranschlag anzugeben.
Version A
Mit Aushändigung der Bestellung an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über.
XBODY TRAINING ist für jegliche Transportschäden nicht haftbar. Soweit notwendig und vom Kunden im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich gewünscht, kann die Bestellung auf Kosten des Kunden versichert werden. Für etwaige Verzögerungen durch das Transportunternehmen kann XBODY TRAINING nicht haftbar gemacht werden.
Soweit absehbar ist, dass aus irgendeinem Grund ein erwartetes Lieferdatum nicht eingehalten werden kann, wird XBODY TRAINING den Kunden per Email hierüber informieren.

4. Eigentumsvorbehalt
XBODY TRAINING behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden zu.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Kunde die Ware mit üblicher Sorgfalt behandeln und sofern notwendig Wartungsarbeiten entsprechend der Bedienungsanleitung durchführen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen XBODY TRAINING Stand 17/08/2016
Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn XBODY TRAINING nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen acht Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen acht Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war. Auf Verlangen von XBODY TRAINING ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an XBODY TRAINING zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet XBODY TRAINING die Kosten des günstigen Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des Bestimmungsmäßigen Gebrauchs befindet.
Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist XBODY TRAINING innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von XBODY TRAINING kann der Kunde unter nachfolgenden Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von XBODY TRAINING den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
Grundsätzlich muss jeder Fehler, unter Angabe der Seriennummer, des Kaufdatum und einer Fehlerbeschreibung an die folgende E-Mail Adresse gemeldet werden: ed.dl1714158355rowyd1714158355obx@e1714158355civre1714158355s1714158355

6. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus der Möglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Vorschrift eingeschränkt.
XBODY TRAINING haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
Soweit der XBODY TRAINING dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, so ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dem Kunden bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von XBODY TRAINING für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR ………. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von XBODY TRAINING.
Soweit XBODY TRAINING technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehörten, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme der Produkte hat der Kunde entsprechend den Regelungen der Bedienungsanleitung durchzuführen.

8. Datenschutz
Soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, verarbeitet und nutzt XBODY TRAINING die personenbezogenen Daten zur Auftragsabwicklung, zur Pflege von Kundenbeziehungen und für Werbeansprachen. In diesem Zusammenhang übermittelt XBODY TRAINING die Daten des Kunden, soweit dies notwendig ist, auch an Dritte, z. B. den Auslieferer. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden die hierfür erforderlichen Daten gegebenenfalls an einen Wirtschaftsinformationsdienst weitergeleitet.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Umsatzsteuer
Die Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Überein-kommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
Die Parteien werden sich darum bemühen, sämtliche Auseinandersetzungen im Wege von Gesprächen zu klären. Falls die Ausei-nandersetzung nicht durch Verhandlungen innerhalb von 30 Tagen gelöst werden kann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dorsten.
Der Kunde muss eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben und akzeptiert, dass ohne Vorlage anderenfalls XBODY TRAINING zur Berechnung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt ist.